Die Kosten für das Nutzungsrecht bestimmen sich durch die gewählte Kategorie eines Ruhewaldgrabes. Die Kategorie bestimmt auch die Laufzeit des Nutzungsrechts. Die Laufzeit ist selbstverständlich verlängerbar.
Die Beisetzungsgebühr fällt für die mit einer Beisetzung verbundenen Aufgaben seitens des Ruhewaldes Nottensdorf an.
FORSTBETRIEB
FRHR. v. DÜRING ULMENSTEIN
Im Kleinen Sande 9
21640 Horneburg
T. 04163 2516
E. verwaltung@ruhewald-nottensdorf.de
www.rittergut-horneburg.de