FAQ
Fragen rund um den Ruhewald?
Ob zur Baumauswahl, zu den Kosten, zur Beisetzung oder zum Ablauf im Ruhewald – hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Antworten nach Themen sortiert
Alle Fragen in Ruhe beantwortet
Unsere Fragen und Antworten haben wir für Sie thematisch geordnet.
So finden Sie schneller genau das, was Sie interessiert.
Allgemeines zum Ruhewald
Was den Ruhewald besonders macht
Hier finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen rund um den Ort, seine Besonderheiten und seine Öffnung für alle Menschen – unabhängig von Religion oder Herkunft.
Wenn Sie den Ruhewald noch nicht besucht haben, hilft Ihnen dieser Bereich dabei, sich ein erstes Bild zu machen.
Ein Baumfriedhof (auch Bestattungswald genannt) ist ein Urnenfriedhof im Wald, d.h. ein Waldstück, in dem Totenasche beigesetzt werden darf. Dabei gilt in den meisten deutschen Bundesländern, dass die Asche verpflichtend in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt werden muss und bspw. nicht im Wald verstreut werden darf. Bezugspunkte für die Beisetzung der Urnen auf dem Baumfriedhof bilden Naturelemente wie Bäume, Findlinge, Baumstümpfe etc. Traditioneller Grabschmuck ist in keinem Bestattungswald erlaubt – die Grabpflege übernimmt die Natur. Die Aufgabe und damit verbundenen Kosten für Angehörige entfallen.
Das Konzept des Baumfriedhofs setzt sich in Deutschland mehr und mehr durch. Die meisten Bestattungswälder werden von Betreiberketten verwaltet. Bisher gibt es nur sehr wenige privat verwaltete und familiengeführte Baumfriedhöfe in Deutschland. Einer davon ist der Ruhewald Nottensdorf.
Das Besondere am Ruhewald Nottensdorf ist sein majestätisches Waldbild, sein Alter, seine historische Bedeutung als Beisetzungsort und auch dass er einer der wenigen privat verwalteten und familiengeführten Baumfriedhöfe Deutschlands ist. Er ist eine Kathedrale der Natur und Herzensangelegenheit der Familie v. Düring zugleich. Mehr über den Ruhewald und seine Eigentümer können Sie hier auf unserer Webseite unter den Rubriken „Der Bestattungswald“ und „Der Waldfriedhof und Wir“ erfahren.
Der Ruhewald Nottensdorf liegt im niedersächsischen Nottensdorf zwischen den Hansestädten Stade und Buxtehude sowie nahe Hamburg und dem Alten Land. Nottensdorf ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Horneburg. Der Ort ist idyllisch umringt von Äckern, Obsthöfen, Weiden und Wald. Nottensdorf bietet eine sehr gute Infrastruktur. Restaurant und Unterkünfte liegen in fußläufiger Entfernung zum Ruhewald Nottensdorf.
Alle. Jedem, dem zu Lebzeiten der Gedanke gefällt dort beerdigt zu werden oder allen Angehörigen, die sich wünschen einen Ort des Erinnerns in der Kathedrale der Natur zu finden, steht der Baumfriedhof offen.
Der Ruhewald ist nicht konfessionsgebunden. Ein friedvoller Andachtsplatz mit Sitzbänken, Sitzkissen und einem Holzkreuz sowie ein schlichter Holzpavillon stehen den Besuchern des Baumfriedhofs zur Andacht und Trauerfeier zur Verfügung.
Der Ruhewald Nottensdorf wird durch die Eigentümerfamilie v. Düring gepflegt. Externe Dienstleister unterstützen die Familie dabei.
Grabarten & Auswahl
Die richtige Ruhestätte finden
Im Ruhewald Nottensdorf stehen Ihnen verschiedene Grabarten zur Verfügung.
Ob allein, als Paar oder im Familienverbund – dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Auswahl, zu den Möglichkeiten und zur Struktur der Grabstellen im Wald.
Ein Urnengrab im Wald ist ein Grab, in dem Totenasche in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden kann. Grabmäler im klassischen Sinne gibt es dabei in einem Bestattungswald und so auch im Ruhewald Nottensdorf nicht. Grabmäler sind hier ein einzelner Baum, Ensembles aus Bäumen oder Findlinge. Allein die Natur hat unsere Grabstätten erschaffen.
An einer Grabstätte können im Ruhewald Nottensdorf bis zu 12 Beisetzungen stattfinden, d.h. es entstehen bis zu 12 Grabstellen. Die Grabstellen sind in Form eines Kreises um den Baum oder Findling angeordnet. Der Abstand zu Baum oder Findling beträgt dabei 2 m. Die Urnen werden in einer Tiefe bestattet, die es nicht zulässt, dass sie durch Naturereignisse oder Tiere möglicherweise wieder frei gelegt werden.
Im Ruhewald Nottensdorf können Interessierte zwischen einzelnen Bäumen, Ensembles aus Bäumen oder Findlingen als Grabstätten wählen. Darüber hinaus kann zwischen gemeinschaftlichen Beisetzungen an Gemeinschaftsbäumen oder „privaten“ Beisetzungen an Partner- und Familiengräbern sowie Solitären gewählt werden. Unter der Rubrik „Baumgrab-Arten“ finden Sie eine detaillierte Auflistung der unterschiedlichen Grabarten.
Sofern eine Grabstätte im Ruhewald Nottensdorf noch zu erwerben ist, befindet sich hinter der Nummern-Plakette eine Farbronde, die die Kategorie der Grabstätte anzeigt. Eine Zuordnung der Farbronden zu den Grab-Kategorien, finden Sie hier.
Alle Grabstätten im Ruhewald Nottensdorf sind mit einer Grabnummer auf einer stilvollen Plakette gekennzeichnet. Jede Grabstätte wurde anhand dieser Nummer in ein Register eingetragen, vermessen und in eine Karte aufgenommen.
Die Übersichtskarte aller Grabstätten im Ruhewald Nottensdorf finden Sie unter der Rubrik „Dokumente“ sowie auf unserer Informationstafel am Eingang des Ruhewaldes.
Bestattung & Ablauf
Den letzten Weg bewusst gestalten
Wie läuft eine Bestattung im Ruhewald Nottensdorf ab? Was ist im Vorfeld zu beachten – und wie gestalten sich Zeremonie, Begleitung und rechtlicher Rahmen?
Hier finden Sie Antworten rund um Planung, Ablauf und Vorbereitung.
Die Bestattungen im Ruhewald Nottensdorf können individuell im Rahmen der Pietät frei gestaltet werden. Begehbare und sichere Wege, ein friedvoller Andachtsplatz mit einem Holzkreuz und Sitzbänken sowie ein schlichter Holzpavillon stehen den Besuchern zur Verfügung.
Beisetzungen sind im Ruhewald Nottensdorf nur in biologisch abbaubaren Urnen möglich. Sowohl die Urnen als auch die Asche der Verstorbenen enthalten keine Schadstoffe und schaden so nicht der Natur. Wichtig: Der Ruhewald Nottensdorf verkauft keine Urnen. Wir möchten allen die größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei einer Bestattung ermöglichen und keine bestimmten Urnen verpflichtend anbieten. Ein Bestatter kann bei der Auswahl einer Urne aus abbaubaren Materialien behilflich sein.
Ja. Die Bestattungsgesetze schreiben vor, dass ein Bestatter eingeschaltet und der Verstorbene auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald (z. B. im Ruhewald) oder auf offener See beigesetzt werden muss.
Hier finden Sie einen Überblick zu Bestattern aus Stade, Buxtehude und Umgebung.
Alle. Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar. Der Ruhewald Nottensdorf schätzt die Zusammenarbeit mit allen Bestattern.
Hier finden Sie einen Überblick zu Bestattern aus Stade, Buxtehude und Umgebung.
Ja. Genehmigungen durch den Friedhofsträger – die Samtgemeinde Horneburg – und die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) sind Voraussetzung für eine Umbettung. Die dafür geltenden rechtlichen Regelungen finden Sie in den Bestattungsgesetzen des Landes Niedersachsen. Die Umbettung eines einmal bestatteten Menschen kann nur aus gewichtigem Grund verlangt werden, der im Einzelfall schwerer wiegt als die Achtung vor der Totenruhe. Auch der Wille des Verstorbenen muss dabei beachtet werden. Für jede Bestattung, auch Umbettungen, benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft auch bei den notwendigen Formalitäten. Für die eigentliche Bestattung im Ruhewald Nottensdorf gelten die gleichen Bedingungen und Kosten wie bei allen Waldbestattungen.
Grabschmuck & Kennzeichnung
Was bleibt, ist Erinnerung – ganz ohne Pflegeaufwand
Im Ruhewald übernimmt die Natur die Pflege der Grabstätten.
Was die Grabstelle kennzeichnet, wie Sie sie später wiederfinden – und warum Grabschmuck hier nicht vorgesehen ist, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Mit einer Namenstafel wird eine Grabstelle zu einem persönlichen Ort des Erinnerns und Gedenkens. Im Ruhewald Nottensdorf entscheiden jedoch Sie, ob eine Namenstafel an der Grabstelle angebracht werden soll oder nicht.
Um die natürliche Waldumgebung für alle Bewohner und Besucher des Waldes zu bewahren, ist Grabschmuck egal welcher Art im Ruhewald Nottensdorf nicht erlaubt. Die Aufgabe und damit verbundenen Kosten für die Angehörigen entfallen.
Die Natur im Laufe der Jahreszeiten ist der Schmuck der Waldgräber.
Wird eine Grabstätte beschädigt oder zerstört, werden wir uns bemühen die Grabstelle wiederherzustellen oder zu erhalten. Wird ein Baum jedoch bspw. durch Sturm oder einen Blitzschlag zerstört und ist nicht zu erhalten, werden wir an dieser Stelle einen neuen, jungen Baum pflanzen.
Kosten & Nutzungsrechte
Wertschätzung mit Weitblick – fair und transparent
Die Kosten im Ruhewald Nottensdorf sind klar strukturiert und einmalig.
Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zu Preisen, Laufzeiten, Verlängerungen und der gesetzlichen Ruhezeit.
Einen Überblick über die derzeit gültigen Preise im Ruhewald Nottensdorf finden Sie unter der Rubrik „Kosten“.
Die Samtgemeinde Horneburg hat die Waldfläche des Ruhewaldes Nottensdorf für die nächsten 99 Jahre als Friedhof gewidmet und die Trägerschaft übernommen. Somit wird der Ruhewald Nottensdorf zunächst bis min. 2119 bestehen und das Waldstück mit seinen majestätischen Bäumen erhalten bleiben.
Die Mindestruhezeit im Ruhewald Nottensdorf beträgt 20 Jahre, d.h. eine Grabstelle muss min. 20 Jahre nach erfolgter Beisetzung unberührt bleiben.
Interessenten können im Ruhewald Nottensdorf Nutzungsrechte an einer Grabstätte erwerben. Die Nutzungsrechte unterscheiden sich in ihrer Dauer.
Interessenten können Nutzungsrechte für Grabstellen mit unterschiedlichen Laufzeiten erwerben. Die Basis-Laufzeiten bestimmen sich durch die gewählte Kategorie eines Grabes und betragen:
- 25 Jahre in den Kategorien Gemeinschaftsbäume, Ruhewaldgrab, Buchenhain und Engelsplatz
- 45 Jahre in den Kategorien Partner- und Familiengräber und Solitäre
- Die Laufzeit des Nutzungsrechts beginnt im Moment des Vertragsabschlusses.
- Nutzungsrechte können jedoch selbstverständlich verlängert werden.
- Eine Grabstelle kann maximal bis zu 99 Jahre genutzt werden; d.h. im Ruhewald Nottensdorf bis zum 01.01.2119.
Sie erwerben im Ruhewald Nottensdorf ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle oder mehrere Grabstellen, d.h. sie dürfen diese für die Dauer des Nutzungsrechtes nutzen.
Die Mindestruhezeit von 20 Jahren ist durch die Satzung des Ruhewaldes Nottensdorf vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden.
Eine Beisetzung der Urne an der Grabstelle kann innerhalb der gesamten Dauer des Nutzungsrechtes erfolgen. Sofern aber – im Zeitpunkt der Bestattung – das Ende der Mindestruhezeit außerhalb der Laufzeit des Nutzungsrechtes liegt, müssen die „fehlenden“ Jahre für eine vollständige Mindestruhezeit vor der Beisetzung erworben werden. Die zusätzlichen Kosten werden dann pro zusätzlich zu erwerbendem/ fehlendem Jahr errechnet.
Sicherheit & Besuchszeiten
In Ruhe besuchen – im Einklang mit der Natur
Der Ruhewald ist ein geschützter Ort – und zugleich echter Wald.
Hier gelten bestimmte Regeln, die dem Schutz der Natur, der Würde des Ortes und Ihrer Sicherheit dienen.
In diesem Abschnitt beantworten wir Fragen zu Besuchszeiten und Verhaltensregeln.
Der Ruhewald Nottensdorf ist Wald und Friedhof zugleich. Das Betreten des Waldes geschieht, wie in ganz Deutschland gesetzlich geregelt, auf eigene Gefahr. Um die Würde dieses besonderen Ortes und die Sicherheit aller zu wahren, gelten darüber hinaus folgende Regeln:
- Fahrradfahren ist nicht erlaubt
- Hunde müssen an die Leine und Hundekot ist auf- und mitzunehmen
- Reiten ist nicht erlaubt
- Feuer und Rauchen ist nicht erlaubt. Waldbrandgefahr
- Jeglicher Müll ist aufzunehmen und ordentlich zu entsorgen
Der Ruhewald Nottensdorf unterliegt der Friedhofsordnung. Der Besuch der Friedhöfe ist nur bei Tageslicht gestattet.
Die Eigentümer können beim Vorliegen besonderer Gründe (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit nach einem Sturm) das Betretungsrecht für Teilflächen oder insgesamt einschränken oder vorübergehend untersagen.
Das Betreten des Ruhewaldes ist generell untersagt, bei:
- Nacht
- Windstärken über 6 – Äste und Zweige können von den Bäumen brechen
- Gewitter
- Dichtem Nebel
- Glatteis
- Schneetreiben und sonstigen Gefahrenlagen
Das Betreten des Waldes ist, wie in ganz Deutschland gesetzlich geregelt, auf eigene Gefahr.
Kontakt
Noch Fragen offen?
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde? Oder möchten Ihre Situation persönlich mit uns besprechen? Dann schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und sind gerne für Sie da.
Ruhewald Nottensdorf
Kreuzung der Straßen Am Gutspark / Thekla-von-Düring-Weg / Nottensdorfer Weg – 21640 Nottensdorf