Häufige Fragen & Antworten zur Bestattung im Ruhewald Nottensdorf
Welche Urnen kann ich wählen? Schaden die Urnen der Natur?

Brauche ich einen Bestatter?
Ja. Die Bestattungsgesetze schreiben vor, dass ein Bestatter eingeschaltet und der Verstorbene auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald (z. B. im Ruhewald) oder auf offener See beigesetzt werden muss.
Hier finden Sie einen Überblick zu Bestattern aus Stade, Buxtehude und Umgebung.
Welche Bestatter sind für den Ruhewald Nottensdorf zuständig?
Alle. Das Bestattungsunternehmen ist frei wählbar. Der Ruhewald Nottensdorf schätzt die Zusammenarbeit mit allen Bestattern.
Hier finden Sie einen Überblick zu Bestattern aus Stade, Buxtehude und Umgebung.
Wie läuft eine Bestattung ab?
Die Bestattungen im Ruhewald Nottensdorf können individuell im Rahmen der Pietät frei gestaltet werden. Begehbare und sichere Wege, ein friedvoller Andachtsplatz mit einem Holzkreuz und Sitzbänken sowie ein schlichter Holzpavillon stehen den Besuchern zur Verfügung.
Ist eine Umbettung in den Ruhewald Nottensdorf möglich?
Ja. Genehmigungen durch den Friedhofsträger – die Samtgemeinde Horneburg – und die Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) sind Voraussetzung für eine Umbettung. Die dafür geltenden rechtlichen Regelungen finden Sie in den Bestattungsgesetzen des Landes Niedersachsen. Die Umbettung eines einmal bestatteten Menschen kann nur aus gewichtigem Grund verlangt werden, der im Einzelfall schwerer wiegt als die Achtung vor der Totenruhe. Auch der Wille des Verstorbenen muss dabei beachtet werden. Für jede Bestattung, auch Umbettungen, benötigt man einen Bestatter. Dieser hilft auch bei den notwendigen Formalitäten. Für die eigentliche Bestattung im Ruhewald Nottensdorf gelten die gleichen Bedingungen und Kosten wie bei allen Waldbestattungen.