Eine Kathedrale der Natur

Häufige Fragen & Antworten zum Urnengrab im Wald

Ein Urnengrab im Wald ist ein Grab, in dem Totenasche in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt werden kann. Grabmäler im klassischen Sinne gibt es dabei in einem Bestattungswald und so auch im Ruhewald Nottensdorf nicht. Grabmäler sind hier ein einzelner Baum, Ensembles aus Bäumen oder Findlinge. Allein die Natur hat unsere Grabstätten erschaffen.

An einer Grabstätte können im Ruhewald Nottensdorf bis zu 12 Beisetzungen stattfinden, d.h. es entstehen bis zu 12 Grabstellen. Die Grabstellen sind in Form eines Kreises um den Baum oder Findling angeordnet. Der Abstand zu Baum oder Findling beträgt dabei 2 m. Die Urnen werden in einer Tiefe bestattet, die es nicht zulässt, dass sie durch Naturereignisse oder Tiere möglicherweise wieder frei gelegt werden.

Im Ruhewald Nottensdorf können Interessierte zwischen einzelnen Bäumen, Ensembles aus Bäumen oder Findlingen als Grabstätten wählen. Darüber hinaus kann zwischen gemeinschaftlichen Beisetzungen in Gemeinschaftsgräbern oder „privaten“ Beisetzungen an Partner- und Familiengräbern sowie Solitären gewählt werden. Unter der Rubrik „Baumgrab-Arten“ finden Sie eine detaillierte Auflistung der unterschiedlichen Grabarten.

Einen Überblick über die derzeit gültigen Preise im Ruhewald Nottensdorf finden Sie unter der Rubrik „Kosten“.

Die Samtgemeinde Horneburg hat die Waldfläche des Ruhewaldes Nottensdorf für die nächsten 99 Jahre als Friedhof gewidmet und die Trägerschaft übernommen. Somit wird der Ruhewald Nottensdorf zunächst bis min. 2119 bestehen und das Waldstück mit seinen majestätischen Bäumen erhalten bleiben.

Die Mindestruhezeit im Ruhewald Nottensdorf beträgt 25 Jahre, d.h. eine Grabstelle muss min. 25 Jahre nach erfolgter Beisetzung unberührt bleiben.

Interessenten können im Ruhewald Nottensdorf Nutzungsrechte an einer Grabstätte erwerben. Die Nutzungsrechte unterscheiden sich in ihrer Dauer.

Interessenten können Nutzungsrechte für Grabstellen mit unterschiedlichen Laufzeiten erwerben. Die Basis-Laufzeiten bestimmen sich durch die gewählte Kategorie eines Grabes und betragen:

  • 30 Jahre in den Kategorien Gemeinschaftsgräber, Ruhewaldgrab, Buchenhain und Engelsplatz
  • 45 Jahre in den Kategorien Partner- und Familiengräber und Solitäre


Die Laufzeit des Nutzungsrechts beginnt im Moment des Vertragsabschlusses. Nutzungsrechte können jedoch selbstverständlich verlängert werden. Eine Grabstelle kann maximal bis zu 99 Jahre genutzt werden; d.h. im Ruhewald Nottensdorf bis zum 01.01.2119.

Sie erwerben im Ruhewald Nottensdorf ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle oder mehrere Grabstellen, d.h. sie dürfen diese für die Dauer des Nutzungsrechtes nutzen.

Die Mindestruhezeit von 25 Jahren ist durch die Satzung des Ruhewaldes Nottensdorf vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden.

Eine Beisetzung der Urne an der Grabstelle kann innerhalb der gesamten Dauer des Nutzungsrechtes erfolgen. Sofern aber – im Zeitpunkt der Bestattung – das Ende der Mindestruhezeit außerhalb der Laufzeit des Nutzungsrechtes liegt, müssen die „fehlenden“ Jahre für eine vollständige Mindestruhezeit vor der Beisetzung erworben werden. Die zusätzlichen Kosten werden dann pro zusätzlich zu erwerbendem/ fehlendem Jahr errechnet.

Sofern eine Grabstätte im Ruhewald Nottensdorf noch zu erwerben ist, befindet sich hinter der Nummern-Plakette eine Farbronde, die die Kategorie der Grabstätte anzeigt. Eine Zuordnung der Farbronden zu den Grab-Kategorien, finden Sie hier.

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